-Ortschaftsrecht/Satzungen-

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ausgefertigt am:                                                                                                                              15.12.2003

veröffentlicht in im Amtsblatt der Stadt Reichenbach „Heimatrundschau“ am:                   09.01.2004

Inkrafttreten:                                                                                                                                      10.01.2004

 

1. Neufassung

der Entgelttarifordnung für die Stadt und Kreisbibliothek Reichenbach/ Oberlausitz

 

(in der Fassung vom 02.12.2003)

 

Der Stadtrat der Stadt Reichenbach hat in seiner Sitzung am 10.12.2003 folgende 1. Neufassung der Entgelttarifordnung beschlossen.

 

§ 1

Ausstellung und Verlängerung der Gültigkeit von Leseausweisen

 

Folgende Entgelte sind zu entrichten:

 

a)   Erhebung einer Jahresgebühr für die Nutzung von Medien außer Internet pro Jahr

 

      Erwachsene                                                                                                3,00 €

      Kinder bis 14 Jahre, Schüler, Studenten, Rentner, Lehrling             1,50 €

 

      Bei erstmaliger Erhebung einer Jahresgebühr wird ein Leseausweis ausgestellt.

 

b)   Erhebung einer Jahresgebühr nur für die Nutzung des Internets pro Jahr

 

      Erwachsene                                                                                                3,00 €

      Kinder bis 14 Jahre, Schüler, Studenten, Rentner, Lehrling             1,50 €

 

Bei erstmaliger Erhebung einer Jahresgebühr wird ein Ausweis zur Nutzung des Internets ausgestellt.

 

c)   Erhebung einer Jahresgebühr für die Nutzung von Medien und des Internets pro Jahr

 

      Erwachsene                                                                                                5,00 €

      Kinder bis 14 Jahre, Schüler, Studenten, Rentner, Lehrling             2,50 €

 

Bei erstmaliger Erhebung einer Jahresgebühr wird ein kombinierter Ausweis zur Nutzung von Medien und Internet ausgestellt.

 

d)   bei Verlust eines Ausweises entsprechend Punkt a) - c)                  5,00 €

 

§ 2

Versäumnisentgelte

 

(1)   Bei Überschreitung der Ausleihfrist werden Versäumnisgebühren erhoben, auch wenn keine schriftliche Mahnung ergangen ist.

 

        Die Versäumnisgebühren betragen:

 

        pro Medieneinheit und pro angefangene Woche:                              0,50 €

 

        Zusätzlich werden fällig:

 

        für die erste Mahnung nach 28 Tagen                                                 kostenfrei

 

        für die zweite Mahnung nach 42 Tagen                                                2,00 €

                                                                                                                              zuzüglich Portokosten

 

        für die dritte Mahnung nach 56 Tagen und Androhung

        auf Vollstreckung                                                                                      3,00 €

                                                                                                                              zuzüglich Portokosten

 

        Diese Gebühren versehen sich zuzüglich der Portokosten.

 

(2)   Die Einziehung der ausgeliehenen Medien, der Versäumnisgebühren sowie von Ersatzleistungen, zu deren Rückgabe bzw. Begleichung vergeblich aufgefordert wurde erfolgt auf dem Wege der Klage bzw. des gerichtlichen Mahnverfahrens.

 

§ 3

Ersatzleistungen bei Verlust oder Beschädigungen

 

Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Benutzer mit dem Wiederbeschaffungspreis. Für die Kosten der Beschaffung und Einarbeitung der Medien wird ein Einarbeitungsentgelt 5,00 € je ME erhoben.

 

§ 4

Anfertigung von Kopien

 

1 Kopie A4                                                                                                          0,10 €

 

 

§ 5

Inkrafttreten

 

Diese Entgelttarifordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgelttarifordnung der Stadtbibliothek Reichenbach vom 13.01.1999 außer Kraft.

 

 

ausgefertigt Reichenbach den, 15.12.2003


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